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„Rabauken-Jäger“-Fall beschäftigt weiter die Gerichte

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08.02.2016

Das Landgericht Neubrandenburg hat die Geldstrafe gegen einen Journalisten wegen Beleidigung eines Jägers in zweiter Instanz bestätigt.

 

Der 74-jährige Jäger, der im Mai 2014 ein Reh hinter seinem Auto herschleifte, wurde vom Redakteur als „Rabauken-Jäger“ bezeichnet. Der zog wegen Beleidigung vor Gericht. Das Amtsgericht verurteilte den Journalisten zu einer Geldstrafe von 1000 Euro.
Für den Jäger endete die juristische Aufarbeitung seines unweidmännischen Verhaltens in einem Vergleich Mitte Januar 2016.
Die Geldstrafe gegen den Redakteur in Höhe von 1000 Euro, die in 1. Instanz von einem Amtsgericht verhängt wurde, wurde von dem Landgericht jetzt zwar bestätigt. Allerdings soll der Fall einem Bericht des Nordkurier zufolge nun an das Oberlandesgericht zur Überprüfung weitergeleitet werden.
 
fh
 


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