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Urteil im Rebhuhn-Prozess

2003


02.07.2015

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat den Rebhuhn-Musterprozess gegen das Land Rheinland-Pfalz gewonnen.

 

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LJV RLP gewinnt Rebhuhn-Musterprozess (Foto: Jens Krüger)
Die Obere Jagdbehörde Rheinland-Pfalz hatte per Allgemeinverfügung vom 10. April 2014 in etlichen Landkreisen ein 5-jähriges Rebhuhn-Bejagungsverbot erlassen.
 
Der Protest war heftig: Rund 150 Widersprüche gingen bei der Oberen Jagdbehörde ein. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hatte daraufhin ein Musterverfahren unterstützt, das sich gegen die Allgemeinverfügungen beziehungsweise Bejagungsverbote in den jeweiligen Landkreisen richtete.
 
Jetzt fällte das Verwaltungsgericht Koblenz ein Urteil: Die Allgemeinverfügung war rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. „Die generelle Untersagung der Rebhuhnjagd im Landkreis Mayen-Koblenz leidet jedenfalls an einem Ermessensfehler, da die bis zum Ablauf des Jagdjahres 2019/2020 geltende Allgemeinverfügung keine Befreiungsmöglichkeit im Einzelfall vorsieht und damit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt“, heißt es in der Begründung.
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
fh
 
 


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