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Wildtiermanagementgesetz beschlossen

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Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz beschlossen. Neues Jagdgesetz tritt am 1. April 2015 in Kraft. Die Jäger im Ländle sind mit weiten Teilen des Gesetzes nicht einverstanden.

 

Im neuen Gesetz sind beispielsweise der Abschuss von Haustieren oder die Verwendung von Totschlagfallen zukünftig grundsätzlich verboten. Zudem gelten ein Fütterungsverbot und eine zweimonatige Jagdruhezeit. Das Schalenmodell, das Wild in 3 Stufen zur Nutzung, zur Entwicklung oder zum Schutz einordnet, soll Jagd und Naturschutz zusammen. „Es stärkt zugleich nachhaltig die Bedeutung der Jagd und würdigt das Engagement der Jäger in Baden-Württemberg“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am 12. November in Stuttgart.
 
Die Jäger in Baden-Württemberg sind mit weiten Teilen des Gesetzes nicht zufrieden. Konkret wird der Landesjagdverband über die Initiative, Unterstützung und Finanzierung einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das im Gesetz enthaltene Fütterungsverbot entscheiden. Mit einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Brenner, Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, hat der Landesjagdverband bereits die Grundlagen für ein solches Verfahren gelegt.
 
 
PM MLR
 


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