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Die Jagd wird nicht abgeschafft

1963


Der Gesetzentwurf des zuständigen NRW-Ministers Johannes Remmel für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes enthält akzeptable, bedenkliche und nicht hinnehmbare Positionen.

 

„Die nordrhein-westfälische Jägerschaft wird in den kommenden Wochen und Monaten die Debatte darüber intensiv führen und bis zur Verabschiedung im Landtag weitere Verbesserungen erreichen“, sagte Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV) in einer ersten Stellungnahme.
 
Klar sei allerdings schon jetzt, dass die Positionen extremer Jagdgegner vernünftigerweise keine durchschlagende Resonanz finden. Müller-Schallenberg: „In NRW wird die Jagd nicht abgeschafft. Dafür gibt es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage.“ Dies habe der LJV in den vergangenen zwei Jahren in Gesprächen mit der Landesregierung und im Landtag offensichtlich klarstellen können.
 
Nun komme es vor allem darauf an, die von der Landesregierung gewollte Gesetzesänderung mit den Erfordernissen effizienter und tierschutzgerechter Jagdpraxis in Einklang zu bringen. Müller-Schallenberg ließ keinen Zweifel daran, dass dies bereits mit den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen hinreichend möglich ist.
 
Der LJV werde weiterhin die Interessen von Jagd und Jägern mit aller Entschlossenheit überall im Lande vertreten und die jagdliche Basis in die Meinungsbildung zum Gesetzentwurf aktiv einbeziehen. Daher hat der Verband mit den 52 Kreisjägerschaften zu Regionalkonferenzen in den fünf NRW-Regierungsbezirken eingeladen. Dazu gehören auch alle NRW-Partnerverbände für den ländlichen Raum, die in den Wahlkreisen ansässigen Landtagsabgeordneten und örtliche Politiker, die ebenfalls zu den Regionalkonferenzen eingeladen sind. Unterstützung findet der LJV auch durch den Deutschen Jagdverband und die europäische Interessenvertretung.
 
Sie alle bekräftigen das von den Partnerverbänden für den ländlichen Raum veröffentlichte Positionspapier, in dem vor allem zwölf Punkte vertreten werden:
  • Fütterung des Wildes in Notzeiten muss möglich bleiben
  • Kein Kirrverbot bei der Wildschweinbejagung
  • Frei lebende Tierwelt vor wildernden Katzen und Hunden schützen
  • Tierschutzgerechte Hundeausbildung beibehalten
  • Baujagd in NRW sichern
  • Zerstückelung von Jagdrevieren unterbinden
  • Katalog der Tierarten im Jagdrecht umfassend erhalten
  • Auswildern frei lebender Tierarten weiter ermöglichen
  • Sinnvolle Jagd- und Schonzeiten sichern
  • Fangjagd als angewandten Naturschutz sichern
  • Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Landwirtschaft
  • Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Grundeigentümer
Nachdem nun der Gesetzentwurf vorliegt, hat der Landesjagdverband die Regionalkonferenzen zu folgenden Terminen festgelegt:
  • Regierungsbezirk Köln
    Dienstag, 7. Oktober, 19 Uhr, Gürzenich Köln, Martinstraße 29 – 37, 50667 Köln
  • Regierungsbezirk Münster
    Donnerstag, 9. Oktober, 19 Uhr, MCC Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster
  • Regierungsbezirk Düsseldorf
    Dienstag, 21. Oktober, 19 Uhr, Niederrheinhalle, An de Tent 1, 46485 Wesel
  • Regierungsbezirk Arnsberg
    Dienstag, 28. Oktober 2014, 19 Uhr, Stadthalle Werl, Grafenstraße 27, 59457 Werl
  • Regierungsbezirk Detmold
    Dienstag, 18. November 2014, 19 Uhr, Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, 33615 Bielefeld
 
LJV NRW
 


„Der Kampf beginnt!”

 

Offener Brief des DJZ-Jagdrechtsexperten Dr. Florian Asche an den Präsidenten des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen…
 


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