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BUND disqualifiziert sich weiter

2022


In einer aktuellen Verlautbarung behauptet der Vorsitzende der BUND-Landesgruppe NRW, dass Blässhühner nicht genießbar seien. Auch weitere Behauptungen des BUND entsprechen nicht den Tatsachen.

 

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Richtig ist, dass bundesweit etwa 85% der jährlich zur Strecke gekommenen Wildtiere dem menschlichen Verzehr zugeführt werden können (für NRW: 83%). Die absolute Zahl der verzehrbaren Individuen reduziert sich lediglich um den Anteil des im Straßenverkehr und durch Wildkrankheiten verendeten Wildes. Dieses darf natürlich aus hygienerechtlichen Gründen nicht in Verkehr gebracht werden.
 
 
Somit verbleiben 15% (NRW: 17%) der erlegten Wildtiere, die nicht für den menschlichen Verzehr genutzt werden können, wovon Füchse und Marder, Iltisse und Wiesel wiederum etwa 80% ausmachen. Die Felle dieser Wildarten können allerdings traditionell hervorragend gegerbt und als Rauchwaren, also als Pelze, genutzt werden.
 
Die verbleibenden Wildtiere (ca. 3% der o.g. Streckenstatistiken) werden aus Gründen des Wildschutzes, des Artenschutzes, der Wildschadens- oder Tierseuchenprävention erlegt.
 
Mit dem aktuellen Positionspapier der Verbände im ländlichen Raum findet der LJV und seine neun Partnerorganisationen einen allgemeinen gesellschaftlichen Konsens. Innerhalb eines Tages hat dieses Positionspapier deutlich mehr Zustimmung erfahren als die Vorstellungen ideologischer Jagdgegner innerhalb der vergangenen drei Monate.
 
Die Jägerschaft arbeitet hervorragend in zahlreichen Projekten mit Tier- und Naturschützern zusammen. Der LJV betont, dass er sich diese erfolgreiche Arbeit nicht von praxisfernen Ideologen schlechtreden lässt. Offenbar teilen die Partner in den Naturschutz-Ortsverbänden diese Haltung.
 
PM LJV
 


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