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Illegaler Wolfsabschuss

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Am 13. Juli 2014 wurde an der Straße zwischen Halbendorf und Lömischau im Landkreis Bautzen (Sachsen) eine junge Wölfin tot aufgefunden.

 

wolf lupus
(Foto: Lupus Institut)
Der erste Verdacht, dass dieser Wolf mit einer Schusswaffe getötet wurde, konnte durch Untersuchungen des Leibnitz Instituts für Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) bestätigt werden.
 
Der Wolf ist nach europäischem Recht sowie nach Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art und unterliegt im Freistaat Sachsen außerdem dem Sächsischen Jagdgesetz. Die illegale Tötung einer solchen Art stellt somit ein Verstoß gegen das Sächsische Jagdgesetz und eine Straftat dar, die polizeilich geahndet wird. Der Landesjagdverband Sachsen (LJVSN) und der Deutsche Jagdverband verurteilen diese Tat und warnen vor vorschneller Schuldzuweisung.
 
Die Jagdverbände und die Jäger leisten ihren Beitrag zur Versachlichung der Wolfsdiskussion und bringen sich aktiv in Diskussion und Monitoring ein.
Die Jägerschaft im Freistaat Sachsen wirkt seit Jahren am Monitoring auch bei besonders streng geschützten Arten, wie Wolf, Luchs und Wildkatze sehr erfolgreich mit. Sie sind die einzigen Jäger in Deutschland, die durch die Novellierung des Sächsischen Jagdgesetzes dazu verpflichtet sind.
 
Der LJVSN hat bereits (in Zusammenarbeit mit der TU Dresden) über 80 Jäger zu Wildtierbeauftragten geschult, die in ganz Sachsen aktiv sind. Ihre sachkundige, ehrenamtliche Arbeit spart einerseits dem Steuerzahler viel Geld, andererseits ist ihr Wissen unerlässlich für ein flächendeckendes Monitoring.
 
PM LJV Sachsen
 


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