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Stellungnahme lag vor!

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Das rheinland-pfälzische Umweltministerium behauptete in einem Zeitungsbericht des „General Anzeigers Bonn“ vom 18. Juni, der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) habe keine Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des neuen Landesnaturschutzgesetzes abgegeben. Diese Aussage ist falsch!

 

Im Bericht „Landesnaturschutzgesetz – Mainzer Umweltministerium kontert Jägern“ erklärte Stefanie Lotz, Sprecherin von Umweltministerin Ulrike Höfken, der LJV hätte im Anhörverfahren zum neuen Landesnaturschutzgesetz die Möglichkeit zur Stellungnahme nicht wahrgenommen. Diese Darstellung ist falsch, denn Anfang der Woche hat der LJV gemeinsam mit dem Landesfischereiverband RLP, der Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt in RLP und der Schutzgemeinschaft Deutsche Wald RLP eine Stellungnahme zu den Plänen des Umweltministeriums abgegeben.
 
Im Dokument erklären die Verbände, dass sie die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes grundsätzlich für sinnvoll erachten, doch kritisierten sie auch einige Passagen des Gesetzentwurfes. Der LJV und seine Partnerverbände beanstanden in ihrer Stellungnahme beispielsweise den Paragraph 24 (Nestschutz). Dieser sieht in der Zeit vom 1. Februar bis 31. August ein Bewirtschaftungsverbot im Bereich von 300 Meter um bestimmte Nester vor. Die Verbände befürchten durch diese Regelung hohe wirtschaftliche Verluste und eine Zunahme von Wildschäden.
 
Auch zum flächendeckenden Jagdverbot auf Rebhühner hatte der LJV im Rahmen der damaligen Gesetzgebungsverfahren entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Schon damals kritisierte der Jagdverband die Entmündigung der Jägerschaft und den schweren Eingriff in das Eigentumsrecht der Grundbesitzer.
 
 
 
LJV RLP
 


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