ANZEIGE

Bundesjagdgesetz im Bundestag

2532


Eine Reihe von geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes beschäftigt den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung. Sieben Sachverständige werden dazu in der Sitzung am 20. Februar 2013 im Paul-Löbe-Haus in Berlin erwartet.

 

Die eingeladenen Experten sollen unter anderem ein grundsätzliches Wildtierfütterungsverbot mit Ausnahmen in Notzeiten und das Verbot der Verabreichung von Arzneimitteln und Aufbaupräparaten mit Ausnahme bei der Bekämpfung von Tierseuchen bewerten.
 
Ebenfalls soll eine Verlängerung der Jagdzeit für Rehböcke thematisiert werden. In diesem Zusammenhang möchten die Abgeordneten eine Einschätzung von den Sachverständigen über die Jagd- und Schonzeitenregelungen im Bundesjagdrecht.
 
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 zur „Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften“ soll die Novellierung des Bundesjagdgesetzes dem Richterspruch Rechnung tragen. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung ist. Die Sachverständigen sollen bewerten, ob durch die Befriedung von Flächen zum Beispiel der Eigentümer für aufkommende Wildschäden in den umliegenden Flächen haftbar gemacht werden soll.
 
Als Sachverständige sind neben den Verbänden und Ministerien der Länder zum Beispiel auch die Vereinigung der Jäger des Saarlandes, die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Brandenburg, die Bundesvorsitzende des Ökologischen Jagdverbands, Elisabeth Emmert, sowie Prof. Dr. Dr. Sven Herzog vom Institut für Waldbau und Forstschutz an der Technische Universität Dresden geladen.
 
 
Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Tagesordnung.pdf
 
Interessierte können sich unter im Sekretariat des Ausschusses als Besucher anmelden: E-Mail: elv-ausschuss@bundestag.de
 
Veranstaltungsort: 20. Februar 2013, 8 bis 10 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Anhörungssaal 4.700, Berlin
 


ANZEIGE
Aboangebot