Da wir bei jagdlichen Themen dazu neigen zu verallgemeinern, will ich hier darauf hinweisen, daß ich die Situation im Hunsrück, in dem das DJZ-Revier liegt, beschreibe und mir erlaube, die Situation „quasi über den Tellerrand“ in Rheinland-Pfalz zu erläutern.
Im DJZ-Revier füttern wir, wie vom Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz vorgesehen, vom 16. Januar bis zum 30. April Rotwild mit den hier erlaubten Futtermitteln Rüben, Grassilage und Heu. Eine spezielle Rehwildfütterung halten wir für überflüssig. Das Ablenkfütterungssystem für Schwarzwild dient der Schadensabwehr im Feld. Diese Fütterungen sind dem übrigen Wild nicht zugänglich.
Die Trennung von Jagdzeit und Fütterungszeit, die wir in der DJZ immer unterstützt haben, ist die Folge davon, daß ein Teil der Jäger nicht bereit war, Fütterung und Kirrung in Theorie und Praxis sauber auseinander zu halten. Um die daraus resultierenden Mißstände abzustellen, hat sich der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz entschlossen, Fütterungs- und Jagdzeit zu trennen. Gegen diejenigen, die immer noch uneinsichtig sind, wird in jüngerer Zeit intensiver vonseiten der Behörden vorgegangen.
Der Sinn einer geregelten Fütterung, vorwiegend des Rotwildes, dient der Reduzierung von Wildschäden im Wald und im Feld. Wenn auch eine Zeit lang durch die Stürme der 80er und 90er Jahre ein hohes Äsungspotential an Schlagflora entstanden ist, – wohlgemerkt da, wo keine Gatter errichtet wurden – so sind diese Flächen inzwischen hochgewachsen und zu „nahrungsarmen Schlafzimmern“ geworden.
Die Behauptung, daß sich durch den „naturnahen Waldbau“ die Äsungsverhältnisse für die wiederkäuenden Schalenwildarten in den nächsten Jahren verbessern, kann ich zumindest in unserer Region nicht erkennen. Durch intensive Gatterung entstehen wiederum gleichaltrige Hallenbestände, und ob sie nun aus Fichte oder Buche und Eiche bestehen, ist für das zukünftige Äsungspotential bedeutungslos. Nur dort, wo „naturnaher Wald“ in unterschiedlicher Altersgliederung aufwächst, wird das Äsungspotential in den nächsten Jahrzehnten befriedigen.
Wir werden also auch in Zukunft, nicht zuletzt weil wir vielfach noch vom „naturnahen Wald“ weit entfernt sind, Rotwild in der Notzeit füttern müssen, selbst dort, wo eine Vernetzung mit Äsungsflächen, heutzutage ja vorwiegend Dauergrünäsung, realisiert ist. Ab der Jahreswende bieten Dauergrünäsungsflächen kaum noch Nahrung.
Daß Handlungsbedarf vorhanden ist, zeigt sich in unserer Region vorwiegend dadurch, daß sich vorrangig auf Rapsschlägen Rot-, Reh- und Muffelwild massiert. Das belegt, daß unsere Wälder weiterhin im Winter nahrungsarm sind, wenn das Rotwild bereits bei Büchsenlicht auf den Rapsschlägen erscheint.
Aus der beschriebenen Situation heraus, halte ich die Trennung von Jagd- und Fütterungszeit, wie wir sie hier in Rheinland-Pfalz praktizieren, für richtig. Besser wäre es aus unserer Sicht gewesen, die Jagdzeit bereits Ende Dezember enden zu lassen und mit der Fütterung Anfang Januar zu beginnen. Doch auch mit der jetzigen Lösung können wir leben.
Unbefriedigend ist, daß ein Teil der Jägerschaft offensichtlich die Begriffe „Kirrung“ und „Fütterung“ immer noch nicht verinnerlicht hat. Ich kann es nur als beschämend bezeichnen, daß in etlichen Revieren seit der Trennung von Fütterungs- und Jagdzeit keine ordentliche Rotwildfütterung mehr stattfindet.
Das führt dazu, daß die Reviere, die ihre Hegeaufgabe ernstnehmen, mit Ende der Jagdzeit plötzlich vor einem deutlich erhöhten Rotwildbestand stehen, weil das Rotwild aus den Revieren abwandert, in denen nicht gefüttert wird. Daß das zu einer Verschärfung der Waldschadenssituation führen kann, wenn die entsprechenden Reviere nicht auf die Zuwanderung vorbereitet sind, liegt auf der Hand.
Daneben findet man weiterhin auf Waldwiesen in der Jagdzeit Futterhaufen vor Hochsitzen, deren Motive eindeutig sind. Schweißhundführer (ich bin selbst einer) wissen ein Lied davon zu singen, tun es aber, wie der Codex es verlangt, ohne Namensnennung. Daß derartige Schießpraktiken nachts im Wald zu einer Verschärfung der Waldschadenssituation führen, ist hinlänglich diskutiert und nicht zu leugnen. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, werden in Rheinland-Pfalz zunehmend derartige Schießfütterungen behördlich geahndet, und in Fachkreisen wird intensiv über ein Nachtjagdverbot im Wald, zumindest in Rotwildgebieten, diskutiert (siehe auch
Impulspapier und
Kommentar).
Zur weiteren Entschärfung der Situation wäre es aus meiner Sicht wünschenswert, wenn man in den Rotwildgebieten zu einem flächendeckenden Fütterungskonzept kommt, das revierübergreifend erarbeitet wird.
In letzter Konsequenz führt das zu einer Fütterungspflicht für Rotwild in Rotwildgebieten, um unerwünschte Rotwildmassierungen zu vermeiden. Selbstverständlich ist eine Erhaltungsfütterung mit Grassilage, Rüben und Heu für Rotwild völlig ausreichend und angemessen.