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12.07.2012
Keine Endzeitstimmung

Bei einer Sondertagung beschäftigte sich der Deutsche Jagdrechtstag am 11. Juli mit den Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) auf das Jagdrecht in Deutschland.

 

U Tasche karikatur

Ein deutscher Staatsbürger hatte erfolgreich gegen die Verpflichtung geklagt, auf seinen Kleingrundstücken (unter 75 ha) als Jagdgenosse die Jagdausübung dulden zu müssen.
  1. Das Urteil muss von den Parlamenten in Bund und Ländern umgesetzt werden. Über das weitere Vorgehen werden die Agrarminister bei ihrer Septembertagung beraten.
  2. Die bisherige Rechtslage bleibt bis zur Gesetzesänderung bestehen, auch wenn vor Verwaltungsgerichten bereits Klagen mit dem Ziel eingereicht wurden, das Urteil direkt anzuwenden.
  3. Die Umsetzung des Urteils ist ein komplexer Vorgang, zu dem zahlreiche Betroffene gehört werden müssen.
Am Rande der Tagung wurde von einzelnen Teilnehmern berichtet, dass Naturschutzverbände mancher Bundesländer ihren Mitgliedern empfehlen, Jagdverbote auf ihren Grundstücken durchzusetzen. Die Naturschutzverbände auf Bundesebene halten sich bisher zurück. In Luxemburg wurde ein entsprechendes Urteil nur in wenigen Einzelfällen für Jagdverbote genutzt. In Deutschland dürfte das anders werden.
 
Pco

 



 

 



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