|
02.02.2012 Niedersachsens „Wald-Wild-Konflikt“
Eine niedersächsische Erklärung zum „Wald-Wild-Konflikt“ wurde von Landwirtschaftsminister Gert Lindemann, der Landesjägerschaft, dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, dem Waldbesitzerverband, den Landesforsten, den Bundesforsten, der Klosterkammer, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und dem Verband der Niedersächsischen Grundbesitzer unterzeichnet.
 |
 | Die Unterzeichner der niedersächsischen Erklärung zum „Wald-Wild-Konflikt", v.l.n.r.: Horst Buschalsky, Werner Tünsmeyer, Constantin von Waldthausen, Bernhard Haase, Astrid von Garben-Mogwitz, Dr. Klaus Merker, Dietrich Meyer-Ravenstein, Norbert Leben, Dr. Hubert Meyer, Hans-Christian Biallas, Landwirtschaftsminister Gert Lindemann und Helmut Dammann-Tamke. |
|
Die an der Diskussion beteiligten Interessengruppen sind sich einig, dass Wald und Wild untrennbar zusammengehören, der Wildbestand dabei aber im Einklang mit den land- und forstwirtschaftlichen Belangen stehen muss. Alle Beteiligten haben erkannt, dass die Jagdmethoden auf die waldbaulichen Ziele und steigenden Schalenwildbestände anzupassen sind. Der Abschussplan für Rehwild soll ein Mindestabschussplan mit 30 % Überschreitungsmöglichkeit werden, ohne dass für die Überschreitung eine behördliche Genehmigung notwendig ist. Schließlich soll die Übererfüllung des Abschussplanes bei Drückjagden nicht mehr sanktioniert werden. Eine weitere Maßnahme, Verbiss und Schälschäden zu reduzieren, sind flexible Jagdzeiten. „Die Satzungen der Hege-Gemeinschaften dürfen nicht durch strenge Vorgaben eine Abschusserfüllung behindern“, so heißt es in der Pressemitteilung. Minister Lindemann erklärt es zum Ziel, die „Erkenntnisse aus der wildbiologischen Forschung, in die das Landwirtschaftsministerium angemessene Beträge investiert, in das Wildmanagement einfließen zu lassen“. Ruhezonen, Daueräsungsflächen und Wildwanderwege sollen für Schalenwildarten berücksichtigt werden. Eine Wald-Wild-Kommission soll bereits im Frühjahr Brennpunkte aufsuchen und diese mit allen Beteiligten vor Ort besprechen. Hier ist auch eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Jagdbehörde und der Jägerschaft wichtig. Grundeigentümer werden zukünftig durch Dienstbesprechungen und Fortbildungen geschult, Wildschäden im Wald zu erkennen und zu bewerten. Ehrenamtliche und Beamte werden für überhöhte Wildbestände und Wildschäden sensibilisiert. PM/as
|