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05.08.2008
Wolfsschützen verurteilt: Knapp 15.000 Euro Strafe

 

Wolf

Das Amtsgericht Dannenberg verurteilte am 4. August zwei Jäger, die im Dezember 2007 bei einer Bewegungsjagd im Wendland (Niedersachsen) einen Wolf schossen.
 
Einer der Schützen wurde zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro und der andere von 4.000 Euro verurteilt. Die Schützen räumten während der Verhandlung ein, dass der Wolf bereits verletzt war und sie ihn nur von seinen Qualen erlösen wollten. Ein Gutachten bestätigte zwar die Aussage der Jäger, kam jedoch zu dem Schluss, dass der Wolf überlebensfähig gewesen wäre.
 
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Wolf zu den streng geschützten Tierarten gehöre und daher nicht gejagt werden dürfe. Die Schützen legten Einspruch gegen das Urteil ein.
 
 
 
-hei-

 

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