Grünland-Schäden - Vermeiden und beseitigen!
Überall sind in den vergangenen Monaten in frostfreien Zeiten Grünland-Schäden entstanden – teilweise enorme, und jetzt im Frühjahr werden sie noch zunehmen. Was ist zu tun?
Von Hans-Joachim Duderstaedt
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 | Nach dem Mais an der Kirrung geht es an die Weisen: Ein hoher Bedarf an tierischem Eiweiß treibt die Sauen geradezu nach draußen. |
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Die lokal zunehmend hohen Grünland-Schäden haben ihre Ursache in hohen, gebietsweise deutlich überhöhten Schwarzwild-Beständen. Ursachen dieser Situation sind milde Winter, eine schwarzwildfreundliche Landwirtschaft und häufigere Vollmastjahre bei Buche und Eiche. Dies sind Ursachen, die wir nicht beeinflussen können. Aber wir wollen nicht drum herum reden. Wir Jäger sind mit unseren meist ganzjährigen Kirr- und Ablenk-Fütterungen (fast ausschließlich Mais) mitverantwortlich für diese Entwicklung.
Rechnet man bei 10,5 Millionen Hektar Wald bundesweit pro 100 Hektar nur eine Kirrung mit täglich drei Kilogramm „Rachengold“, so kann sich jeder ausrechnen, wieviel Mais das jährlich ist. Und das ist meines Erachtens rechnerisch noch die Minimum-Variante!
Bezogen auf die Grünland-Schäden spielen die Vollmasten bei Eiche und Buche, aber auch der Maisfraß in der Vegetationsphase in den Feldern und unseren eigenen Maisgaben eine wichtige Rolle. Die einseitige Ernährung mit den Waldfrüchten und Mais animiert die Sauen, tierisches Eiweiß zu suchen, und dieser Bedarf wird durch Larven, Würmer, Engerlinge, Puppen und Mäuse vorwiegend auf Wiesen und Weiden gestillt. Schäden hatten wir in den vergangenen Herbst- und Winter-Monaten bei frostfreiem Wetter bis ins Frühjahr hinein, nur starker Frost und sehr regenreiche Wetterphasen halten die Sauen von den Wiesen ab.
Im DJZ-Testrevier wurden Freiland-Versuche mit Ah-ha-Futter gemacht. (Das Futter, das einen hohen Anteil an tierischem Eiweiß enthält, wurde damals mit Genehmigung ausgebracht. Der Versuch ist eingestellt worden, als in Deutschland die ersten Fälle von BSE auftraten.) Der Tierernährungs-Wissenschaftler Prof. Dr. Wilhelm Hartfiel, der den Versuch wissenschaftlich begleitete, kam zu dem Ergebnis, dass die Zusammensetzung von Eicheln und Mais ernährungsphysiologisch sehr ähnlich ist. Regelmäßige Gaben von Körnermais fördern also die Grünland-Schäden ähnlich wie eine Eichelmast.
Lange Rede, kurzer Sinn, wir haben in den meisten Gebieten Deutschlands zu viele Sauen. Ohne in Strecken-Details zu gehen, erlegen wir im Durchschnitt gegenwärtig pro 100 Hektar Wald fünf Stück Schwarzwild! Fleißig loben die Jagdverbände ihre Mitglieder ob der eifrigen Jagd. Doch wie viele Sauen müssen vorhanden sein, um diese Strecke zu erzielen, fragen sich andere. Keiner weiß, wie viel Prozent des Bestandes wir bei unseren rund 500.000 Sauen pro Jahr eigentlich abschöpfen.
Versuchen wir es mit einer einfachen Rechnung: Um die derzeitige Jahresstrecke von einer halben Million Sauen zu produzieren, bedarf es 120.000 reproduzierende Stücke (weibliche Zuwachsträger) bei einem Durchschnitt von 4,5 Frischlingen. Mit etwas Erfahrung im Umgang mit Sauen wird für mich klar, wo wir stehen. Ich bezweifle, dass wir mit 500.000 Sauen auch nur ein Drittel des Gesamtbestandes erlegen, und wage die Behauptung, dass wir mit unserer Strecke noch nicht einmal die jährliche Reproduktion abschöpfen. Ich gehe davon aus, dass wir am Ende der Jagdzeit (falls wir überhaupt davon sprechen können) ohne Zuwachs einen Grundbestand von einer Million Sauen in Deutschland haben. Im reproduzierten Sommerbestand bedeutet das 2,5 Millionen.
Was ist zu tun? An der Witterung, an der Landwirtschaft und an den häufigen Eichen- und Buchenmasten können wir Jäger nichts tun, aber über unsere eigenen Fütterungs- und Kirr-Praktiken müssen wir intensiv und selbstkritisch nachdenken. Ich weiß, dass ich in ein Wespennest steche, aber die sauberste Regelung wäre, wenn wir jegliche Fütterung und Kirrung der Sauen unterließen. Wenn wir das Problem nicht jägerintern lösen, werden uns Lösungen von der Politik aufgezwungen.
Neben der traditionellen Ansitzjagd auf Sauen, die ganzjährig dort stattfindet, wo die Sauen zu Schaden gehen, benötigen wir dringend Revier übergreifende Herbst- und Winterjagden mit einer bewussten Reduzierung des Grundbestandes. Über solche Revier übergreifenden Bewegungsjagden sind bei entsprechender Freigabe die Sauen im Griff zu halten. In der derzeitigen Situation sind wir gezwungen, alle Sauen, mit der Ausnahme von Leitbachen, die abhängige Frischlinge führen, freizugeben. Läuft die erste dieser Jagden wetterbedingt schlecht, muss man sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Diese grenzübergreifenden Jagden werden zweckmäßig im Oktober und November angesetzt, um bei eventuellen Schneelagen erfolgreich kreisen zu können.
Wer meine Veröffentlichung aus den vergangenen Jahren kennt, weiß, wie schwer mir diese Zeilen gefallen sind. Mit Qualitätshege hat das nichts zu tun; diese notwendige Jagd zur effektiven Reduzierung geht zu Lasten der Altersklassen bei Bachen und Keilern, und die Sozial-Strukturen werden vielerorts im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke bleiben.
Die Priorität muss allerdings zurzeit jedem klar sein, das heißt, wir müssen möglichst kurzfristig die Sauen-Bestände so reduzieren, dass sie landeskulturell vertretbar sind. Dieses Ziel haben wir in den vergangenen Jahren eindeutig verfehlt. Auch die Zusammensetzung in der Altersstruktur der Stecken war weit vom Ziel entfernt. So viel zu den Ursachen der hohen Bestände und damit letztlich auch zu den Grünland-Schäden.
Leider gibt es keine wirklich wirksamen Abwehr-Maßnahmen gegen Grünland-Schäden. Mehr oder weniger machtlos schaut man zu, wie Woche für Woche die Schäden zunehmen. Bei Mond wird man zwar auf den geschädigten Grünland-Flächen die eine oder andere Sau erbeuten und damit an dieser Stelle ein Paar Tage Ruhe haben, aber eine wirkliche Lösung ist es auf Dauer nicht. Oft verschiebt man nur den Schaden. Einzäunen (elektrisch oder mechanisch) wäre sicher ein wirkungsvolles Mittel, doch aufgrund der Größe und Lage der Grünland-Flächen ist das normalerweise unrealistisch.
Auf Wiesen und Weiden, die von Wald umschlossen sind, kommt es häufig zu Totalschäden. Bei solchen exponierten Lagen reichen auch wenige Sauen, um die Flächen komplett zu zerstören. Hier hilft eigentlich nur eins: pachten oder kaufen.
Damit man nicht völlig „über den Tisch gezogen wird“, hier kurz die Chronologie der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wildschadensregelung:
1. Binnen einer Woche nach Feststellung eines Schadens, ist dieser vom Geschädigten schriftlich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Meldung beinhaltet Lage und Größe der Parzelle (bei Feldschäden die Frucht) sowie die Wildart, die den Schaden verübt hat. Merke: Ist der Schaden länger als vier Wochen vom Landwirt nicht gemeldet, so ist er nicht schadenspflichtig.
2. Die zuständige Behörde informiert den Jagdpächter schriftlich und fordert die Beteiligten unter Festlegung einer Zeitfrist auf, sich gütlich zu einigen. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, geht der Vorgang an die zuständige Behörde zurück.
3. Im Falle keiner gütlichen Einigung bestellt die zuständige Behörde, zu Lasten von Landwirt und Jagdpächter, einen beeideten Schadensschätzer und setzt einen Ortstermin an, an dem der Geschädigte, der Schadenspflichtige, der Schätzer und ein Verteter der Behörde teilnimmt. Es ist nun Sache des Schätzers, den Schadensumfang zu ermitteln.
4. Glauben sich Geschädigter beziehungsweise Schadenspflichtiger unter- oder überfordert, steht ihnen der Rechtsweg offen.
Es ist auf jeden Fall ratsam, zu versuchen, sich gütig zu einigen. Normalerweise ist die Sachlage klar erkennbar. Es gibt genügend fachliche Hilfen, jeden Wildschaden korrekt zu ermitteln und zu berechnen. Obwohl ich als Berufsjäger jährlich mit solchen Dingen zu tun habe, bin ich, bis auf wenige Ausnahmen, stets zu einer einvernehmlichen Regelung gekommen. Der Landwirt erhält das, was ihm zusteht. Es lohnt sich für den Jagdpächter, sachkundig zu sein oder sich in die Materie einzuarbeiten. Nach meinen Beobachtungen wird eher mehr bezahlt als nötig.
Das Ermitteln von Grünland-Schäden gehört zu den komplizierten Wildschadensfällen. Die von der Landwirtschaftskammer jährlich herausgegebenen Richtsatz-Tabellen helfen hier. In diesen Tabellen sind die verschiedenen Formen von Grünland untergliedert, sodass der Schadenspflichtige feststellen muss, um welche Bewirtschaftungsform es sich bei der geschädigten Fläche handelt. Die entsprechende Flächengröße und die Schadensintensität ergibt dann die entsprechende Schadenssumme. Der Betroffene muss also beispielsweise erkennen, ob es sich um eine Mähwiese oder um eine Standweide handelt, das führt zu ganz erheblichen Unterschieden in der Schadensbewertung.
Orientieren wir uns beispielsweise an einem Hektar Totalschaden einer mittleren Ertragsstufe, so sind bei Mähwiesen für Aufbruchschäden im Mittel sechs Cent, für Standweiden drei Cent anzusetzen. Die Richtwerttabelle unterscheidet zwischen frischen und alten Schäden sowie nach tiefen oder flachen Umbrüchen durch Sauen. Man liegt einigermaßen richtig, wenn man im Mittel für die maschinelle Herstellung zwei bis drei Cent pro Quadratmeter ansetzt. Das heißt, im Falle von Mähwiesen bewegen wir uns im Bereich um 800 Euro, bei Standweiden 600 Euro Gesamtkosten, vorausgesetzt, dass man das wirtschaftlichste Verfahren bei der Wiederherstellung der Grasnarbe anwendet. Unter Umständen macht es Sinn, die Reparaturarbeiten, also Arbeits- und Maschineneinsatz, nach Stunden zu bewerten. Arbeitskraft plus Schlepper und Anhängegerät mit 60 Euro die Stunde anzusetzen, ist ein Mittelwert.
Seite 2: Wiesenhobel Foto: Michael Migos, Bernd Stöcker, H.-J. Duderstaedt
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