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Schweinepest im Kreis Rhein-Hunsrück

Ein Bericht aus dem Versuchsrevier der DEUTSCHEN JAGDZEITUNG von Wildmeister Hans-Joachim Duderstaedt (Stand Juni 2002).

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Knapp Handteller groß sind die Impfköder, die an den von den Sauen bevorzugten Stellen wie Kirrungen oder Suhlen vergraben werden.

Wegen der Schweinepest in Rheinland-Pfalz startete die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück am 9. Februar 2002 den Versuch, die von der Eifel vorrückende Schweinepest an der Mosel zu stoppen.

Unter Leitung von Oberveterinärrat Theodor Schellen (Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück) erhielten in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Unteren Jagdbehörde alle Jagdausübungsberechtigten per Verordnung mitgeteilt, wie in Zukunft mit erlegtem Schwarzwild und der Impf-Aktion umzugehen ist.

In diesem Zusammenhang kritisierten die Jäger vor allem die einzuhaltende zehntägige Jagdruhe auf Sauen nach dem Köder-Ausbringen, denn nach der zweiten Impf-Aktion am 9. März sollten noch vier weitere im Jahre 2002 folgen.

Allerdings waren die Jagdruhe-Phasen zum Abbau des Medikaments im Wildkörper bewusst in die Neumond-Phase gelegt worden, um die Jagd möglichst wenig zu beeinträchtigen.

DJZ-Jagdblock

Da wir im DJZ-Jagdblock über die größte Wildkammer und Kühlanlage im Kreis verfügen und selbstverständlich diese Impf-Aktion unterstützen wollten, wurde mein Wohnhaus mit der angegliederten Wildkammer und Kühlanlage als Wildsammel-Stelle eingerichtet.

Hier der kurze Bericht, wie sich die Angelegenheit in der Praxis gestaltet und bewährt hat:

Bei Redaktionsschluss Ende April lieferten rund 40 Reviere mit zunehmender Tendenz Schwarzwild in unserer Sammelstelle an, die nach entsprechendem Ausbau nun über eine Kapazität von 150 Stück Schwarzwild verfügt. Um den anliefernden Jägern unnötige Fahrwege zu ersparen, wurde ab Mitte April die Möglichkeit geschaffen, das als unbedenklich erklärte Schwarzwild in den örtlichen Wildhandel zu veräußern. Es wird hier regelmäßig kurzfristig nach Freigabe durch die Veterinärbehörde abgeholt.

Mit dem Wildhändler wurde durch vertragliche Absprache mit der Obersten Jagdbehörde ein Abnahmezwang von kontingentiert monatlich 80 Sauen zu einem Festpreis von 2,81 Euro pro Kilogramm vereinbart - ohne Abzug, das heißt, gleichgültig wie die Schussentwertung zu beurteilen ist. Dieser Preis gilt für Schwarzwild ab zehn Kilogramm aufgebrochen. Frischlinge unter zehn Kilogramm aufgebrochen unterliegen nicht dieser Vereinbarung, da sie erstens kaum verwertbar sind und zweitens die Oberste Jagdbehörde für erlegte Frischlinge dieser Kategorie fünfzig Euro Prämie gewährt.

Über die drei großen Wildsammelstellen im Kreis hinaus verfügen einige Reviere über Kühlanlagen mit Kleinkapazitäten. Sofern im Umkreis von 1.000 Meter keine Schweinehaltung betrieben wird, können sich diese Reviere nach Besichtigung quasi selbst „versorgen“.

Was muss der Jäger tun, der hier in unserer Wildsammelstelle Schwarzwild anliefert:

  • Anlieferung der Sauen im nicht aufgebrochenen Zustand.

  • Aufbrechen des Stückes im Vorraum der Anlage.

  • Dabei Entnahme von Schweiß, einem Stück Milz und Niere in dafür bereit stehende Behälter.

  • Restentsorgung des Aufbruches in einen Container, der nach Bedarf durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt abgeholt wird.

  • Ausspritzen und säubern des Stückes im hängenden Zustand.

  • Wiegen auf einer elektronischen Waage.

  • Markieren des Stückes mit einer Nummer am Teller.

  • Verbringen des Stückes in die Kühlkammer.

  • Säuberung der Anlage.

  • Ausfüllen des Meldevordruckes.

  • In bereit liegende Plastiktüten DIN A 3 Schweiß und Organproben sowie den Meldevordruck und 7,01 Euro für Trichinenbeschau geben.

  • Eintrag in ausliegende Liste, wenn das Stück nach Freigabe an den Wildhändler geht.

  • Dokumentierung von Revier und Ohrmarkennummer, falls bis zum Abholen (nach 3-4 Tagen) die Nummer vergessen werden sollte. Ein Buch liegt hierfür aus.

    Täglich verständige ich den zuständigen Trichinen-Beschauer, der mit seinen Proben das Untersuchungsmaterial komplettiert und gleichzeitig der Veterinärbehörde zuführt. Die Erleger erhalten nach drei bis vier Tagen telefonisch Nachricht über die Freigabe. Sie können dann entscheiden, ob sie die Sau(en) selbst vermarkten oder über den vertraglich gebundenen Wildhandel abholen lassen wollen. Letztere Möglichkeit spart unnötige Wege.

    Mit diesem, wie wir meinen, praxisgerechten Vorgehen entsteht im Großen und Ganzen nicht viel mehr Arbeit als „unter normalen“ Jagdbedingungen. An dieser Stelle herzlichen Dank an OVR Schellen. Nach seiner Auskunft waren bereits Ende April reichlich 50 Prozent der untersuchten Sauen Antikörper-Träger: Ein hervorragendes Ergebnis, das beweist, dass auch die Jäger die Angelegenheit sehr ernst genommen haben.

    Die Verhältnisse haben sich also zumindest in unserem Raum nahezu normalisiert. Da in einigen Teilen des Kreises noch zurückhaltend gejagt wird, möchte ich an dieser Stelle alle aufrufen, diese Zurückhaltung aufzugeben. Wir stehen als Jäger in der wichtigen politischen Verantwortung, die Schweinepest mit allen jagdlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu stoppen. Jagen Sie intensiv, aber fair!

    Foto: Helge Schulz

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